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Welche Papiere Sie brauchen

Nach Gängen sortiert, nicht nach Papiersorten. Sie packen die Tasche für einen Termin — nicht für ein Archiv.

Nicht alles trifft auf jeden zu. Streichen Sie durch, was es nicht gibt.

Einmal zusammenlegen

Diese Papiere werden fast überall verlangt. Wer sie in einer Mappe sammelt, sucht sie nur ein einziges Mal.

  • Sterbeurkunde, mehrfachFast jede Stelle will ihre eigene und gibt sie nicht zurück. Das Standesamt stellt beim ersten Mal so viele aus, wie Sie bestellen — Nachbestellen kostet einen zweiten Gang.
  • Personalausweis des VerstorbenenWird beim Standesamt gebraucht und später von einigen Stellen sehen wollen.
  • Ihr eigener PersonalausweisSie müssen sich selbst ausweisen können, bei jedem Gang.
  • Geburtsurkunde des VerstorbenenFür das Standesamt. Entbehrlich, wenn die Eheurkunde die Geburtsdaten enthält.
  • Eheurkunde oder LebenspartnerschaftsurkundeDie der letzten Ehe. Bei Geschiedenen zusätzlich der Nachweis, dass sie aufgelöst wurde.
  • RentenversicherungsnummerSteht auf dem Rentenbescheid oder dem Sozialversicherungsausweis.
  • VersicherungsscheineLebensversicherung, Sterbegeld, Unfallversicherung — jede mit eigener Nummer.
  • KontounterlagenIBAN und, falls vorhanden, Vollmachten über den Tod hinaus.

Was wohin mitgenommen wird

Standesamt — den Sterbefall anzeigen

Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod · gesetzlich geregelt: § 38 PStV, Frist aus § 28 PStG

  • Ärztliche Bescheinigung über den Tod
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe
  • Bei Geschiedenen: Nachweis über die Auflösung
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz

Auf die Geburtsurkunde kann das Standesamt verzichten, wenn die Geburtsdaten schon aus der Eheurkunde hervorgehen. Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen, übernimmt es diesen Gang meist für Sie — die Papiere braucht es trotzdem.

Bestattungsunternehmen

In den ersten Tagen · übliche Praxis, keine Vorschrift

  • Ärztliche Bescheinigung über den Tod
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Die Urkunden für das Standesamt, falls das Unternehmen den Gang übernimmt
  • Vorsorgevertrag oder Wünsche zur Bestattung, falls es welche gibt

Krankenkasse

In der ersten Woche · übliche Praxis, keine Vorschrift

  • Sterbeurkunde
  • Versichertenkarte oder Mitgliedsnummer

Rentenversicherung — Vorschuss und Hinterbliebenenrente

In der ersten Woche · übliche Praxis, keine Vorschrift

  • Sterbeurkunde
  • Rentenversicherungsnummern — die des Verstorbenen und Ihre eigene
  • Eheurkunde
  • Ihre Kontoverbindung

Für den Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente gibt es eine eigene Frist. Sie steht in der Checkliste; dieses Blatt sagt nur, was Sie mitnehmen.

Lebens- und Sterbegeldversicherung

In den ersten Tagen · übliche Praxis, keine Vorschrift

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungsschein
  • Oft zusätzlich eine Bescheinigung über die Todesursache

Manche Verträge verlangen die Meldung binnen weniger Tage. Was für Ihren gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein — nicht auf diesem Blatt.

Bank

In der ersten Woche · übliche Praxis, keine Vorschrift

  • Sterbeurkunde
  • Ihr Personalausweis
  • Vorhandene Vollmacht, besonders eine über den Tod hinaus
  • Sonst: Erbschein oder ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll

Eine Vollmacht über den Tod hinaus erspart den Erbschein. Ohne sie verlangt die Bank einen Nachweis, wer erbt — und das dauert.

Arbeitgeber oder Pensionskasse

In der ersten Woche · übliche Praxis, keine Vorschrift

  • Sterbeurkunde
  • Personalnummer, falls bekannt

Nachlassgericht — Testament abgeben oder Erbschein beantragen

Ein gefundenes Testament sofort · übliche Praxis, keine Vorschrift

  • Das Testament im Original
  • Sterbeurkunde
  • Ihr Personalausweis
  • Für den Erbschein zusätzlich: Urkunden, die Ihre Verwandtschaft belegen

Ein Testament muss abgegeben werden, auch wenn darin etwas steht, das Ihnen nicht gefällt. Es zurückzuhalten ist strafbar.

Vermieter

In den ersten Wochen · übliche Praxis, keine Vorschrift

  • Sterbeurkunde
  • Mietvertrag

Kfz-Zulassungsstelle

In den ersten Wochen · übliche Praxis, keine Vorschrift

  • Sterbeurkunde
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Erbnachweis
  • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird

Woher diese Angaben stammen

Wo oben gesetzlich geregelt steht, ist die Vorschrift genannt, und die Stelle darf nichts anderes verlangen. Überall sonst steht übliche Praxis — dann ist die Liste eine Hilfe und keine Vorschrift. Jede Kasse, jede Bank und jede Versicherung legt selbst fest, was sie sehen will.

Deshalb lohnt ein Anruf vorher: Was brauchen Sie von mir? Zwei Minuten am Telefon ersparen einen zweiten Weg.

Was wann zu tun ist und welche Fristen laufen, steht in der Checkliste. Wen Sie benachrichtigen müssen, steht auf einem eigenen Blatt.

Zur ChecklisteWen benachrichtigen

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