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WürdeZeit

Es ist gerade passiert

In den ersten Tagen funktionieren viele erstaunlich gut und wundern sich hinterher darüber. Solange das anhält, hilft eine Liste mehr als ein Trost.

Vieles von dem, was Ihnen jetzt gesagt wird, werden Sie in einer Woche nicht mehr wissen. Das ist kein Versagen, sondern die Art, wie der Kopf mit so etwas umgeht. Lassen Sie sich deshalb alles aufschreiben, was jemand Ihnen erklärt — vom Bestatter, vom Standesamt, vom Arzt.

Und noch etwas vorweg: Es ist fast nichts so eilig, wie es sich anfühlt. Drei Dinge müssen in den nächsten Tagen passieren. Alles andere kann warten, und das meiste davon länger, als Ihnen jemand sagen wird.

Drei Dinge sind wirklich eilig

  1. Sofort

    Den Tod ärztlich feststellen lassen

    Ist der Mensch zu Hause gestorben, rufen Sie die Hausärztin an, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder im Zweifel die 112. Die Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus — ohne dieses Papier geht nichts weiter. Im Krankenhaus oder im Heim übernimmt das die Einrichtung.

    Sie dürfen in Ruhe Abschied nehmen. Es gibt keinen Grund zur Eile und niemand wird Sie drängen.

  2. In den ersten ein bis zwei Tagen

    Ein Bestattungsunternehmen beauftragen

    Der Bestatter nimmt Ihnen fast alle Behördengänge ab — er meldet den Sterbefall beim Standesamt, besorgt die Sterbeurkunden und kümmert sich um Friedhof und Termin. Sie dürfen sich in Ruhe einen aussuchen und auch Preise vergleichen; die Unterschiede sind erheblich.

    Nehmen Sie jemanden mit zu diesem Gespräch. Es werden viele Entscheidungen auf einmal verlangt, und mit einer zweiten Person im Raum fällt es leichter, auch einmal „darüber möchte ich erst nachdenken“ zu sagen.

  3. Spätestens am dritten Werktag

    Den Sterbefall beim Standesamt anzeigen

    Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem der Mensch gestorben ist — nicht das des Wohnorts. Die Frist von drei Werktagen steht in § 28 Personenstandsgesetz; Samstag und Sonntag zählen nicht mit.

    In den allermeisten Fällen erledigt das der Bestatter für Sie. Fragen Sie im Gespräch einfach nach, ob er die Anzeige übernimmt — dann ist dieser Punkt für Sie erledigt.

Diese Woche, aber nicht heute Nacht

Zwei Dinge davon haben eine Frist, die tatsächlich Geld kostet, wenn man sie verpasst. Sie stehen zuerst.

  • Lebensversicherung melden — oft binnen weniger Tage

    Viele Lebens- und Sterbegeldversicherungen verlangen, dass der Todesfall innerhalb weniger Tage gemeldet wird. Wie kurz die Frist genau ist, steht in den Bedingungen des jeweiligen Vertrags — sehen Sie dort nach oder rufen Sie einfach an und melden Sie den Fall mündlich vor.

  • Vorschuss auf die Witwenrente — 30 Tage

    War Ihr Mann oder Ihre Frau bereits in Rente, können Sie beim Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss beantragen: bis zu drei Monatsrenten auf einmal, damit die laufenden Kosten gedeckt sind. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall gestellt werden und gilt zugleich als Antrag auf die Witwen­rente selbst.

    In den ersten drei Kalendermonaten — dem sogenannten Sterbevierteljahr — wird die Rente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt, ohne dass Ihr eigenes Einkommen angerechnet wird. Danach wird neu gerechnet.

  • Mehrere Sterbeurkunden bestellen

    Jede Stelle — Bank, Versicherung, Rentenversicherung, Vermieter — möchte eine eigene Ausfertigung. Bestellen Sie gleich fünf bis zehn Stück. Das ist deutlich günstiger und einfacher, als später einzeln nachzubestellen.

  • Ein Testament beim Nachlassgericht abgeben

    Wenn Sie ein handschriftliches Testament finden, müssen Sie es beim Nachlassgericht abliefern — auch dann, wenn Sie selbst darin nicht bedacht sind und auch dann, wenn Sie es für ungültig halten. Das schreibt § 2259 BGB vor. Öffnen und lesen dürfen Sie es.

Die vollständige Liste mit allen Kündigungen, Ummeldungen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Checkliste zum Ausdrucken.

Was auf keinen Fall jetzt

Es wird Menschen geben, die es gut mit Ihnen meinen und die zum Aufräumen drängen. Weil sie die Hilflosigkeit nicht aushalten. Lassen Sie sich nicht drängen.

  • Die Wohnung ausräumen. Der Schrank läuft nicht weg. Viele Menschen bereuen, dass sie in der ersten Woche Dinge weggegeben haben, die sie später gern behalten hätten.
  • Umziehen, verkaufen, kündigen. Keine große Entscheidung im ersten halben Jahr, wenn sie sich irgendwie aufschieben lässt. Das gilt auch für gut gemeinte Angebote, zu jemandem zu ziehen.
  • Sich zusammenreißen. Sie müssen bei der Beerdigung nicht gefasst wirken, Sie müssen niemanden trösten, und Sie müssen nicht bei jedem Kondolenzbesuch Kaffee kochen.

Eine Ausnahme mit Frist: Wenn Sie befürchten, dass der Nachlass überschuldet ist, haben Sie nur sechs Wochen ab Kenntnis Zeit, das Erbe auszuschlagen (§ 1944 BGB). Diese Frist läuft, ob man sie kennt oder nicht. Bei dem geringsten Verdacht auf Schulden holen Sie sich bitte früh Rat — beim Nachlassgericht, bei einer Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt für Erbrecht.

Was in diesen Tagen mit Ihnen passiert

Viele Menschen erschrecken in den ersten Tagen über sich selbst. Sie telefonieren, organisieren, beantworten Fragen — und weinen nicht. Manche denken dann, mit ihnen stimme etwas nicht.

Es stimmt etwas. Der Körper stellt in einer solchen Lage auf Funktionieren um, und das Gefühl kommt später nach. Bei manchen nach Tagen, bei vielen erst, wenn die Beerdigung vorbei ist und das Haus wieder leer.

Ebenso normal ist das Gegenteil: dass gar nichts geht. Dass Sie nicht schlafen, nichts essen, dass Ihnen übel ist, dass Sie vergessen, wo Sie das Telefon hingelegt haben. Trauer ist auch körperlich, und der Körper braucht dafür Kraft.

Was in diesen Tagen hilft: etwas trinken, auch ohne Durst. Etwas essen, auch ohne Hunger. Eine Person benennen, die für Sie ans Telefon geht. Und Besuche auf eine halbe Stunde begrenzen, ohne sich dafür zu rechtfertigen.