Es ist gerade passiert
Vieles von dem, was Ihnen jetzt gesagt wird, werden Sie in einer Woche nicht mehr wissen. Das ist kein Versagen, sondern die Art, wie der Kopf mit so etwas umgeht. Lassen Sie sich deshalb alles aufschreiben, was jemand Ihnen erklärt — vom Bestatter, vom Standesamt, vom Arzt.
Und noch etwas vorweg: Es ist fast nichts so eilig, wie es sich anfühlt. Drei Dinge müssen in den nächsten Tagen passieren. Alles andere kann warten, und das meiste davon länger, als Ihnen jemand sagen wird.
Drei Dinge sind wirklich eilig
Sofort
Den Tod ärztlich feststellen lassen
In den ersten ein bis zwei Tagen
Ein Bestattungsunternehmen beauftragen
Spätestens am dritten Werktag
Den Sterbefall beim Standesamt anzeigen
Diese Woche, aber nicht heute Nacht
Lebensversicherung melden — oft binnen weniger Tage
Vorschuss auf die Witwenrente — 30 Tage
Mehrere Sterbeurkunden bestellen
Ein Testament beim Nachlassgericht abgeben
Die vollständige Liste mit allen Kündigungen, Ummeldungen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Checkliste zum Ausdrucken.
Was auf keinen Fall jetzt
Es wird Menschen geben, die es gut mit Ihnen meinen und die zum Aufräumen drängen. Weil sie die Hilflosigkeit nicht aushalten. Lassen Sie sich nicht drängen.
- Die Wohnung ausräumen. Der Schrank läuft nicht weg. Viele Menschen bereuen, dass sie in der ersten Woche Dinge weggegeben haben, die sie später gern behalten hätten.
- Umziehen, verkaufen, kündigen. Keine große Entscheidung im ersten halben Jahr, wenn sie sich irgendwie aufschieben lässt. Das gilt auch für gut gemeinte Angebote, zu jemandem zu ziehen.
- Sich zusammenreißen. Sie müssen bei der Beerdigung nicht gefasst wirken, Sie müssen niemanden trösten, und Sie müssen nicht bei jedem Kondolenzbesuch Kaffee kochen.
Eine Ausnahme mit Frist: Wenn Sie befürchten, dass der Nachlass überschuldet ist, haben Sie nur sechs Wochen ab Kenntnis Zeit, das Erbe auszuschlagen (§ 1944 BGB). Diese Frist läuft, ob man sie kennt oder nicht. Bei dem geringsten Verdacht auf Schulden holen Sie sich bitte früh Rat — beim Nachlassgericht, bei einer Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt für Erbrecht.
Was in diesen Tagen mit Ihnen passiert
Viele Menschen erschrecken in den ersten Tagen über sich selbst. Sie telefonieren, organisieren, beantworten Fragen — und weinen nicht. Manche denken dann, mit ihnen stimme etwas nicht.
Es stimmt etwas. Der Körper stellt in einer solchen Lage auf Funktionieren um, und das Gefühl kommt später nach. Bei manchen nach Tagen, bei vielen erst, wenn die Beerdigung vorbei ist und das Haus wieder leer.
Ebenso normal ist das Gegenteil: dass gar nichts geht. Dass Sie nicht schlafen, nichts essen, dass Ihnen übel ist, dass Sie vergessen, wo Sie das Telefon hingelegt haben. Trauer ist auch körperlich, und der Körper braucht dafür Kraft.
Was in diesen Tagen hilft: etwas trinken, auch ohne Durst. Etwas essen, auch ohne Hunger. Eine Person benennen, die für Sie ans Telefon geht. Und Besuche auf eine halbe Stunde begrenzen, ohne sich dafür zu rechtfertigen.