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WürdeZeit

Was jetzt zu tun ist

Alles, was nach einem Todesfall erledigt werden muss — sortiert danach, wie eilig es wirklich ist. Zum Abhaken am Bildschirm oder zum Ausdrucken.

Diese Liste ist lang, und das ist Absicht — es soll nichts hinterherkommen, womit Sie nicht gerechnet haben. Aber fast nichts davon muss heute passieren. Nur die Punkte mit rot umrandeter Frist haben eine feste Uhr.

Vieles aus dem ersten und zweiten Abschnitt nimmt Ihnen das Bestattungsunternehmen ab. Wo das üblich ist, steht es dabei.

26 Punkte insgesamt

Ihre Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert und an niemanden übertragen. Wenn Sie die Liste an einem anderen Gerät öffnen, ist sie wieder leer.

Zuerst

Am Tag des Todes und am Tag danach

  • Zu Hause: Hausärztin, außerhalb der Sprechzeiten der Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Zweifel die 112. Im Krankenhaus oder Heim übernimmt das die Einrichtung.

  • Bitten Sie eine Person, die weiteren Anrufe zu übernehmen. Sie müssen das nicht zwanzig Mal selbst erzählen.

  • Preise dürfen verglichen werden, die Unterschiede sind groß. Nehmen Sie jemanden zum Gespräch mit.

  • Personalausweis, Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Scheidungsbeschluss, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des früheren Partners. Dazu Versichertenkarte und Rentennummer.

In den ersten Tagen

Tag 1 bis 3

  • Frist: Spätestens am 3. Werktag (§ 28 PStG)

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht des Wohnorts. Übernimmt in der Regel der Bestatter.

    Übernimmt in der Regel der Bestatter

  • Jede Bank, Versicherung und Behörde will ein eigenes Original. Auf einmal bestellt ist es günstiger als einzeln nachbestellt.

    Übernimmt in der Regel der Bestatter

  • Frist: Häufig nur wenige Tage — im Vertrag nachsehen

    Hier sind die Fristen oft sehr kurz. Ein Anruf genügt zunächst, die Unterlagen können nachgereicht werden.

  • Frist: Unverzüglich (§ 2259 BGB)

    Pflicht auch dann, wenn Sie darin nicht bedacht sind oder es für ungültig halten. Lesen dürfen Sie es.

  • Die Frist bis zur Bestattung ist Landesrecht und je nach Bundesland verschieden. Der Bestatter kennt die Regel für Ihr Land.

    Übernimmt in der Regel der Bestatter

In der ersten Woche

Tag 3 bis 14

  • Frist: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall

    Beim Rentenservice der Deutschen Post, wenn der verstorbene Mensch bereits Rente bezogen hat. Bis zu drei Monatsrenten auf einmal. Der Antrag gilt zugleich als Rentenantrag.

  • Renten, die nach dem Sterbemonat weiter überwiesen werden, müssen zurückgezahlt werden. Je früher die Meldung, desto weniger Ärger.

  • Wichtig auch für Sie selbst, falls Sie familienversichert waren — dann muss Ihre eigene Versicherung neu geregelt werden.

  • Falls der verstorbene Mensch noch berufstätig war oder eine Betriebsrente bezogen hat.

  • Mit Sterbeurkunde und Erbnachweis. Eine Vollmacht über den Tod hinaus erspart hier sehr viel — fragen Sie nach, ob eine vorliegt. Daueraufträge laufen sonst weiter.

  • Falls ein Pflegegrad bestand oder ein Dienst im Haus war.

In den ersten Wochen

Woche 2 bis 8

  • Beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz. Liegt ein notarielles Testament vor, ist oft keiner nötig. Ein Erbschein kostet Gebühren — vorher fragen, ob er wirklich verlangt wird.

  • Frist: Innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB)

    Diese Frist läuft, ob man sie kennt oder nicht. Bei dem geringsten Verdacht früh Rat holen — Nachlassgericht, Verbraucherzentrale oder Anwalt für Erbrecht. Sechs Monate statt sechs Wochen haben Sie nur in zwei Fällen: wenn der verstorbene Mensch zuletzt ausschließlich im Ausland gewohnt hat, oder wenn Sie selbst sich zu Beginn der Frist im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB).

  • Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Rechtsschutz, Kfz. Manche enden mit dem Tod, manche gehen auf Sie über, manche müssen gekündigt werden. Hausrat läuft in der Regel weiter, wenn Sie in der Wohnung bleiben.

  • Wenn Sie mit im Vertrag standen, läuft das Mietverhältnis mit Ihnen weiter. Andernfalls gelten besondere Kündigungsregeln — lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

  • Strom, Gas, Wasser, Telefon, Mobilfunk, Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitung, Verein, Mitgliedschaften, Abonnements. Viele Anbieter haben ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall.

  • Zulassungsstelle, Versicherung und Steuer hängen zusammen. Ohne Ummeldung läuft die Kfz-Steuer weiter.

  • E-Mail-Postfach, Online-Konten, soziale Netzwerke, Zahlungsdienste, Abonnements auf dem Handy. Gerade Abos laufen sonst still weiter und werden abgebucht.

Später

Ab dem dritten Monat

  • Nach dem Sterbevierteljahr wird neu gerechnet, weil ab dann Ihr eigenes Einkommen angerechnet wird. Rechnen Sie mit einem deutlich niedrigeren Betrag und planen Sie das ein.

  • Für das Todesjahr ist noch eine Erklärung fällig. Häufig gibt es Geld zurück. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist dafür oft günstiger als ein Steuerberater.

  • Für Ehepartner gelten hohe Freibeträge, viele Fälle bleiben steuerfrei. Das Finanzamt meldet sich in der Regel von selbst, sobald die Bank den Erbfall angezeigt hat.

  • Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bankvollmacht. Viele Menschen merken gerade jetzt, wie viel einfacher es gewesen wäre. Hat Zeit — aber nicht ewig.

Was diese Liste nicht kann

Sie ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Erbrecht, Bestattungsrecht und Mietrecht hängen vom Einzelfall und teilweise vom Bundesland ab. Bei Schulden im Nachlass, bei Streit unter den Erben oder bei einem Betrieb im Nachlass gehört der Fall zu einem Anwalt für Erbrecht — und zwar früh, wegen der Sechs-Wochen-Frist.

Geprüft am 19. September 2026. Wenn Ihnen etwas veraltet oder falsch erscheint, schreiben Sie mir bitte — siehe Über mich.