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WürdeZeit

Späte Liebe: Noch einmal jemanden kennenlernen mit über 60

Von allen Themen auf diesem Kanal ist dieses das, bei dem die Zuschriften am häufigsten mit einer Entschuldigung anfangen. „Ich weiß, in meinem Alter …“ Deshalb gleich vorweg: Sie müssen sich dafür nicht entschuldigen, und Sie sind damit nicht allein.

Das Video zum Thema

Mit 60 neu verliebt? Diese Frauen erzählen von später Liebe

32:03 Minuten · veröffentlicht am 26. Juni 2025

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Der folgende Text ist ein eigenständiger Beitrag zum selben Thema, keine Abschrift des Videos. Sie können also beides lesen und ansehen — oder nur eines von beidem.

Ist das Verrat?

Das ist fast immer die erste Frage, und sie kommt meist nicht von außen, sondern von innen — oft nach einem Abend, an dem jemand gelacht hat und darüber erschrocken ist.

Was Menschen berichten, die es hinter sich haben: Die Erinnerung an den verstorbenen Partner ist dadurch nicht kleiner geworden. Es ist kein Platz frei geworden, der neu besetzt wird. Wer vierzig Jahre verheiratet war, bleibt vierzig Jahre verheiratet gewesen, auch mit einem neuen Menschen an der Seite.

Hilfreich ist die Gegenprobe: Hätten Sie sich gewünscht, dass Ihr Mann oder Ihre Frau nach Ihrem Tod allein bleibt? Fast niemand beantwortet das mit Ja. Der Maßstab, den man an sich selbst anlegt, ist in dieser Frage regelmäßig strenger als der, den man an den anderen angelegt hätte.

Und es gibt keine Frist. Weder die oft genannten zwölf Monate noch irgendeine andere Zahl hat eine Grundlage. Manche sind nach zwei Jahren so weit, manche nach zwanzig, manche nie — und alle drei sind richtig.

Was die Kinder sagen

Die Bedenken der erwachsenen Kinder sind der zweite große Punkt, und sie fallen oft schärfer aus als erwartet. Dahinter stecken meist drei Dinge, die selten offen ausgesprochen werden: die Sorge, der verstorbene Elternteil werde verdrängt. Die Angst, die Mutter werde jemand anderes. Und, unangenehm, aber häufig: Gedanken ans Erbe.

Was hilft, ist Offenheit beim Zeitpunkt, nicht bei jedem Detail. Ein neuer Mensch sollte nicht als Überraschung bei Weihnachten auftauchen, aber Sie schulden auch keine Rechenschaft über den Verlauf.

Beim dritten Punkt hilft Klarheit mehr als Beschwichtigung. Wer ohnehin ein Testament oder einen Ehevertrag machen will, sollte das früh tun und offen sagen — das nimmt der Sache viel von ihrer Schärfe. Eine Beratung beim Notar kostet überschaubar und ist hier meistens gut angelegt.

Wo Menschen über 60 sich tatsächlich begegnen

Die häufigste Antwort ist unromantisch: dort, wo man regelmäßig hingeht. Nicht bei einem einzelnen Abend, sondern bei etwas, das jede Woche stattfindet und bei dem man dieselben Gesichter wiedersieht.

  • Chöre, Wandergruppen, Tanzkreise und Volkshochschulkurse — hier entsteht Vertrautheit über Wochen, ohne dass jemand etwas erklären muss.
  • Ehrenamt. Gemeinsam etwas zu tun bringt Menschen schneller zusammen als gemeinsam über sich zu reden.
  • Der Freundeskreis. Ein überraschend großer Teil später Beziehungen entsteht über gemeinsame Bekannte, oft über Jahre gekannte.
  • Reisen für Alleinreisende. Nicht als Anbahnung, sondern weil man eine Woche lang am selben Tisch sitzt.
  • Portale im Internet. Möglich, aber mit Vorsicht — dazu der übernächste Abschnitt.

Was Sie wissen sollten, bevor Sie wieder heiraten

Hier wird es konkret, und dieser Punkt wird oft übersehen: Der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente besteht nur, solange Sie nicht wieder heiraten. Mit der neuen Ehe — und ebenso mit einer neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft — fällt die Rente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Partners weg. Das steht in § 46 SGB VI.

Was viele nicht wissen: Es gibt dafür einen Ausgleich. Bei der ersten Wiederheirat haben Sie nach § 107 SGB VI Anspruch auf eine Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags Ihrer Witwenrente — also zwei Jahresrenten auf einmal. Beantragt werden muss sie; von selbst kommt sie nicht.

Ob sich das rechnet, hängt allein davon ab, wie lange Sie die Rente sonst noch bezogen hätten, und das ist eine sehr persönliche Rechnung. Wichtig ist nur: Rechnen Sie, bevor Sie einen Termin beim Standesamt machen, nicht danach. Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenlos.

Wer nicht heiratet, sondern zusammenzieht, verliert die Witwenrente dagegen nicht — eine nichteheliche Lebensgemeinschaft berührt den Anspruch nicht. Das ist einer der Gründe, warum viele Paare in dieser Lebensphase bewusst unverheiratet bleiben.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rentenberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor einer Entscheidung bei der Deutschen Rentenversicherung durchrechnen — die Auskunft ist kostenlos.

Vorsicht bei Bekanntschaften im Internet

Dieser Abschnitt gehört leider dazu. Verwitwete Menschen über 60 sind die am gezieltesten angesprochene Gruppe beim sogenannten Liebesbetrug, und die Schäden gehen regelmäßig in fünf- und sechsstellige Beträge.

Das Muster ist fast immer dasselbe und daran gut zu erkennen:

  • Es geht sehr schnell sehr tief. Liebeserklärungen nach wenigen Tagen, Zukunftspläne nach zwei Wochen.
  • Ein Treffen kommt nie zustande. Immer kommt etwas dazwischen — ein Auftrag im Ausland, ein Einsatz, eine Erkrankung.
  • Kein Videotelefonat, oder nur mit angeblich defekter Kamera.
  • Irgendwann kommt Geld ins Spiel. Ein Zoll, eine Notoperation, ein blockiertes Konto, eine Anlagemöglichkeit. Oft zuerst ein kleiner Betrag.
  • Sie sollen es für sich behalten, weil die Familie es ja doch nicht verstehen würde.

Feste Regel: Niemals Geld an jemanden überweisen, den Sie nicht persönlich getroffen haben — egal wie lange Sie schon schreiben. Und reden Sie darüber mit jemandem. Genau das soll die Bitte um Verschwiegenheit verhindern.

Und wenn es gar nicht um eine Beziehung geht

Ein Teil derer, die sich mit diesem Thema beschäftigen, sucht gar keine neue Ehe. Gesucht wird oft etwas anderes: jemand, mit dem man abends spricht. Jemand, der merkt, wenn man nicht da ist.

Dafür braucht es keine Liebesbeziehung. Eine feste Telefonverabredung, eine Gruppe, in der man erwartet wird, eine Nachbarschaft, die funktioniert — das deckt einen großen Teil dessen ab, wonach sich Menschen in dieser Lage sehnen.

Das Silbertelefon ist ausdrücklich für Menschen ab 60, die einfach reden möchten: 0800 4 70 80 90, täglich 8 bis 22 Uhr, kostenlos und anonym.

Worauf sich dieser Text stützt

  • § 46 SGB VI — Anspruch auf Witwenrente besteht nur, solange nicht wieder geheiratet wurde.
  • § 107 SGB VI — Rentenabfindung bei erster Wiederheirat in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags.